Die Kältewelle hält Deutschland in Atem. Auf der Zugspitze gab es jüngst einen Kälterekord: Minus 30,5 Grad wurden gemessen. „Hartmut“ ist schuld daran, dass wir bibbern müssen. Wie lange lässt der Frühling noch auf sich warten? Wahrscheinlich deutlich länger als auf die Sunmaker Auszahlung nach Ihrem letzten Online-Gewinn. Fünf Tipps, um Haus und Garten vor Frostschäden zu schützen.
1. Heizungen überall anschalten
Jeder Raum im Haus, auch Keller und Gäste-WC, sollte zumindest minimal beheizt werden. Unter 17 Grad darf die Temperatur nicht sinken, sonst kann an Außenwänden Schimmel entstehen. Selbst wenn Sie verreisen, schalten Sie nie die Heizung ab! In der Regel reicht es nicht aus, das Thermostat nur auf die Schneeflocke zu stellen. So wird lediglich verhindert, dass der Heizkörper einfriert.
2. Ungenutzte Wasserleitungen entleeren
Stellen Sie alle Wasserleitungen, die Sie im Winter im Innen- und Außenbereich nicht benutzen, ab. Gefriert das Wasser, können die Rohre platzen. Liegen die Rohre im Haus, kann ein Wasserschaden entstehen – die Kosten sind horrend. Also: Absperren und das Auslaufventil im Außenbereich öffnen.
3. Dachrinnen kontrollieren
Die Dachrinnen haben Sie sicher schon längst vom Herbstlaub befreit, damit Regen- und Schmelzwasser ungehindert ablaufen können. Wenn nicht, sollten Sie spätestens jetzt aktiv werden. Kann das Wasser nicht abfließen, ist früher oder später mit Schäden an der Fassade zu rechnen.
Apropos Regenrinne: Kontrollieren Sie täglich das Dach auf Eiszapfen und entfernen Sie diese durch Abschlagen. Krachen Sie unkontrolliert hinunter, kann das üble Folgen haben. Bringen Sie sich aber nicht selbst in Gefahr! Auf Nummer Sicher gehen Sie, wenn Sie den Weg für Passanten absperren.
4. Rasenfläche nicht betreten
Die Grashalme leiden unter dem Frost sowie der Schneelast. Versuchen Sie, die Rasenfläche möglichst wenig zu betreten und bleiben Sie auf den Wegen, wenn Sie die Wasserleitungen im Garten abstellen, Vogelfutter platzieren oder Pflanzen abdecken, um diese vor der Kälte zu schützen.
5. Wege begehbar halten
Auch wenn es vor der Haustür mehr als ungemütlich ist, als Hauseigentümer haben Sie die Pflicht, den Gehweg vor Ihrem Haus begehbar zu halten. Das bedeutet: Schnee schippen und streuen. Wer seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommen kann, muss einen Dienstleister für den Service beauftragen oder sich mit den Nachbarn kurzschließen.
Streusalz ist den Kommunen ein Dorn im Auge, da es das Grundwasser belastet – besser mit Sand oder Split streuen. Der Gehweg vor dem Haus muss auf mindestens einen Meter Breite geräumt sein. Zudem sollten die Wege zur Mülltonne und Garage sowie die Treppe zum Haus gefahrlos begehbar sein.
Hinweis: Bei Glatteis muss sofort gestreut werden. Schneit es, muss werktags zwischen 7 Uhr bis 20 Uhr der Schnee weggeräumt werden.
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